Sittenwidrige Bürgschaften und Mitdarlehensverpflichtung


Eine Bürgschaft oder andere Mitdarlehensverpflichtung kann sittenwidrig sein, wenn der Mitverpflichtete die Verpflichtung allein aus innerer Verbundenheit zum Darlehensnehmer eingegangen ist, aus dem Darlehen also selbst keinen Vorteil zieht und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Sicherungsvertrages aus seinem eigenen laufenden Einkommen nicht in der Lage gewesen wäre, die laufenden Verpflichtungen aus dem betreffenden Darlehen zu bedienen.

Auch hier kann sich eine Überprüfung lohnen.

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