Das Verbraucherinsolvenzverfahren
kann von Personen beantragt werden, die
Der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist erst dann zulässig, wenn eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern versucht worden und gescheitert ist. Über das Scheitern des Einigungsversuchs stellt eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Rechtsanwalt oder Steuerberater eine Bescheinigung aus, die mit dem Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht vorzulegen ist.