Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
Die Befreiung von allen Schulden kann im Vergleichswege binnen 3 - 12 Monaten ohne Insolvenzverfahren erreicht werden.
Die Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs ist unabdingbare Voraussetzung für die Zulässigkeit des Verbraucherinsolvenzantrags und muss von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle, einem Anwalt oder einem Steuerberater durchgeführt werden (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Die außergerichtliche Schuldenregulierung stellt die erste Chance für eine vergleichsweise Regulierung der Schulden dar.
Eine außergerichtliche Einigung kommt allerdings nur dann zustande, wenn alle Gläubiger dem Vergleichsvorschlag zustimmen.