Restschuldbefreiung in 3 Jahren!
Seit dem 01.10.2020 beträgt die Restschuldbefreiungsfrist nur noch 3 Jahre.
Die deutlich verkürzte Restschuldbefreiungsdauer eröffnet überschuldeten Personen die Möglichkeit, sich binnen eines überschaubaren Zeitraums von Altlasten zu befreien und finanziell neu zu starten.
Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrem individuellen Neustart. Kommen Sie zur Besprechung Ihrer persönlichen Situation auf mich zu.
Unproblematisch können wir Ihre Situation auch telefonisch oder per Videotelefonie besprechen. Notwendige Unterlagen können per Post oder per Email ausgetauscht werden.