Insolvenzantrag stellen / Ein Neustart ist möglich!

Jede natürliche Person ist berechtigt Privatinsolvenz zu beantragen, um sich von Schulden zu befreien und Vollstreckungsschutz zu erlangen.

Die Insolvenzantragstellung ist anzuraten und begründet, wenn  feststeht, dass ein Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Verbindlichkeiten binnen eines angemessenen Zeitraums zu begleichen. Das trifft zu, wenn die laufenden Darlehensraten nicht mehr aufgebracht werden können, ohne den Lebensunterhalt zu gefährden. Dann ist es angezeigt, eine Lösung zu suchen. Diese kann in einer Umschuldung, einer Ratenzahlungsvereinbarung, einem Teilverzicht der Gläubiger oder in der Insolvenzantragstellung mit dem Ziel der Restschuldbefreiung liegen. 

Falls vergleichsweise Regelungen scheitern, ist die Insolvenzantragstellung ein Ausweg. Binnen 3 Jahren kann Restschuldbefreiung erlangt werden. Mit der Insolvenzantragstellung enden Pfändungen einzelner Gläubiger oder regelmäßige Besuche des Gerichtsvollziehers. Sechs Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung werden negative Schufa-Einträge gelöscht. Ein Neustart ist möglich.

Wenn Sie Ihrer Schulden nicht mehr Herr werden, sprechen Sie mich an. Wir prüfen gemeinsam, ob es einen anderen Ausweg gibt. Wenn die Insolvenz der beste Weg für Sie sein sollte, begleite und unterstütze ich Sie.  

Wenn festgestellt ist, dass die Schulden Sie definitiv überfordern, sollte das Insolvenzverfahren so zeitnah als möglich angestoßen werden. Sprechen Sie mich an. 



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